Unter einem Manteltarifvertrag versteht man eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird zwischen den in den Verbänden organisierten Arbeitgebern und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern ausgehandelt. So regelt ein Gehaltstarifvertrag etwa die Mindesthöhe der Vergütung für eine genau beschriebene Tätigkeit in einer genau definierten Branche. Bei einem Manteltarifvertrag ist dies jedoch anders. Hier herrschen lediglich allgemeine oder langfristige Regelungen. Die Eingruppierung in Gehaltsgruppen nach Tätigkeitsfeld entfällt zum Beispiel. Eventuell hat der Manteltarifvertrag eine wesentlich längere Laufzeit als ein Gehaltstarifvertrag. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gilt der Vertrag so lange, bis er gekündigt wird. Ansonsten besteht die Möglichkeit, abweichende Kündigungsfristen zu vereinbaren.