Marktschranken

Marktschranken werden auch als Marktbarrieren, Markteintritts- oder Marktaustrittsbarrieren bezeichnet. Diese sind für die bereits am Markt existierenden Unternehmen von Vorteil, da eventuelle neu hinzukommende Konkurrenten so vom Markt abgehalten werden können. Es gibt verschiedene Beispiele für Marktschranken, so etwa aus rechtlicher Sicht. Demnach ist der Zutritt zu einem Markt lediglich nur mit der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Anforderungen möglich wie dies unter anderem bei Rechtsanwälten oder Ärzten der Fall ist. Ebenfalls existieren Marktschranken im wirtschaftlichen Bereich. So wird zu bestimmten Fachmessen etwa nur dem Zutritt gewährt, der eben diesem Wirtschaftszweig auch angehört. Zusätzlich gibt es auch sachliche Markteintrittsbarrieren. Hier ist ein ganz bestimmtes Fachwissen die Voraussetzung für einen Markteintritt.

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