Masseverwalter

Der Begriff Masseverwalter stammt aus dem österreichischen Insolvenzrecht. Dieses unterteilt sich in eine Sanierung bei sanierungsfähigen Unternehmen und in den Konkurs bei einem Unternehmen, dessen Sanierung nicht mehr möglich ist. Während der Verwalter im Sanierungsverfahren des österreichischen Insolvenzrechtes als Sanierungsverwalter bezeichnet wird, lautet dessen Bezeichnung im Konkursverfahren Masseverwalter. Die Hauptaufgabe des Masseverwalters besteht darin, den Gläubigern eines insolventen und nicht mehr sanierbaren Unternehmens eine angemessene Quote zu gewährleisten und in der Abwicklung des Konkursverfahrens. Das deutsche Insolvenzrecht kennt nur die Funktion des Insolvenzverwalters, dieser übernimmt je nach wirtschaftlicher Lage und der Übernahmebereitschaft eventueller Investoren sowohl die Sanierung als die Abwicklung insolventer Unternehmen.

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