Mehrarbeitszuschlag

Der Mehrarbeitszuschlag ist die zusätzliche Vergütung für Mehrarbeit. Lohnempfänger erhalten neben dem normalen Stundenlohn für jede Überstunde einen prozentualen Zuschlag, während bei Gehaltsempfängern die gesamte Überstundenvergütung als Mehrarbeitszuschlag gewertet werden kann. Die Höhe des Mehrarbeitszuschlages kann sowohl im individuellen Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag geregelt werden. Keinen Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag haben leitende Angestellte sowie Gehaltsempfänger, in deren Arbeitsvertrag eine angemessene Mehrarbeit ohne Vergütungsanspruch vereinbart wurde. Wenn anstelle der Bezahlung der Mehrarbeit ein Freizeitausgleich stattfindet, wird in der Regel kein Mehrarbeitszuschlag vereinbart; in der Schweiz ist jedoch bei Teilzeitbeschäftigten in diesem Fall ein Zuschlag von fünfundzwanzig Prozent auf die in Freistunden abzugeltende Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben.

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