Mehrwertsteuerberechnung

Die Mehrwertsteuerberechnung erfolgt am einfachsten mittels eines speziellen Mehrwertsteuer-Rechners. Dieser ermittelt wahlweise aus einem Bruttobetrag (einschließlich Mehrwertsteuer) die Steuerhöhe und den Nettobetrag oder aus der Nettosumme die Bruttosumme. Die Mehrwertsteuerberechnung ist grundsätzlich gesetzlich geregelt, allerdings bestehen vorwiegend im Dienstleistungssektor teilweise unklare Vorgaben, ob der reguläre oder der vergünstigte Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt. Voraussetzung für die Mehrwertsteuerberechnung ist die Pflicht zur Abfuhr der Mehrwertsteuer, diese ist mit dem Recht zum Vorsteuerabzug verbunden. Die Mehrwertsteuerberechnung ist auf der Rechnung durch den Steuersatz und den Steuerbetrag anzugeben, eine vereinfachte Darstellung ist nur in wenigen Fällen wie bei Fahrausweisen möglich.

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