Eine Mehrwertsteuerbefreiung liegt vor, wenn bestimmte Leistungen oder Personengruppen von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit sind. Generelle Mehrwertsteuerbefreiungen bestehen in Deutschland für Kleinunternehmen, für Ärzte, für Vermieter privater Wohnungen und für die meisten Bankdienstleistungen. Des Weiteren gilt eine Mehrwertsteuerbefreiung für Goldbarren und als Zahlungsmittel verwendbare Goldmünzen. Die Mehrwertsteuerbefreiung der Post wird durch ihre Verpflichtung zur flächendeckenden Versorgung begründet, während private Postdienste keine Lieferungen zu Adressen in entlegenen Gebieten annehmen oder diese an die Deutsche Post weitergeben. Die Mehrwertsteuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus. Auch Lieferungen in das Ausland sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit; private Touristen erhalten die Mehrwertsteuer jedoch innerhalb der EU nicht zurückerstattet.