Mehrwertsteuerausweis

Der Mehrwertsteuerausweis bezeichnet den Hinweis auf die gezahlte Mehrwertsteuer in einer Honorarabrechnung, einer Warenrechnung oder einer Gutschrift. Die bloße Angabe des berechneten Mehrwertsteuersatzes ohne Nennung des Betrages sowie der Bruttosumme und der Nettosumme reicht in der Regel für die Anerkennung der gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Rechnungsempfänger nicht aus; Ausnahmen gelten unter anderem für bei Fahrern oder Zugbegleitern gekaufte Fahrkarten, bei welchen die Ausstellung einer zusätzlichen Quittung nicht möglich ist. Auch wenn die bloße Angabe des Mehrwertsteuersatzes für den Vorsteuerabzug nicht ausreicht, stellt er für den Ausstellenden einen Mehrwertsteuerausweis dar und führt dazu, dass dieser die Mehrwertsteuer abführen muss, auch wenn er als Kleinunternehmer eigentlich von dieser befreit ist.

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