Die einfache Mehrwertsteuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige die anfallende Mehrwertsteuer nicht an das Finanzamt abführt oder er bewusst widerrechtlich den ermäßigten Steuersatz wählt. Mit größerer krimineller Energie als diese erfolgt eine qualifizierte Hinterziehung der Mehrwertsteuer in der Form eines Mehrwertsteuerbetruges. Dieser erfolgt durch die Vorlage von Scheinrechnungen, damit das Finanzamt den Vorsteuerabzug akzeptiert. Eine Variante zur Mehrwertsteuerhinterziehung besteht in der angeblichen Ausfuhr von Waren in das Ausland, welche jedoch tatsächlich nicht erfolgt, auch in diesem Fall haben Unternehmen einen Anspruch auf die Mehrwertsteuererstattung. Der Schaden durch die Mehrwertsteuerhinterziehung ist in den meisten Staaten höher als der Steuerverlust durch eine Verkürzung der Einkommensteuer.