Mehrwertsteueroption

Die Mehrwertsteueroption bezieht sich darauf, dass ein Steuerzahler auf die eigentlich bestehende Befreiung von der Umsatzsteuer verzichten kann. Diese Option gilt nicht in jedem Fall, sie ist unter anderem für Ärzte ausgeschlossen. Die Mehrwertsteueroption besteht in erster Linie für Kleinunternehmer. Der Vorteil der Optionsausnutzung besteht darin, dass der Kleinunternehmer bei der freiwilligen Unterwerfung unter die Mehrwertsteuerpflicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Mehrwertsteueroption eines Kleinunternehmers ist für fünf Jahre verbindlich, danach kann er sie jederzeit aufheben, sofern sein Umsatz weiterhin unterhalb der Grenze zur Mehrwertsteuerpflicht liegt. Des Weiteren erfolgt die Mehrwertsteuerberechnung bei Gewerbeimmobilien auf Grund einer entsprechenden Option. Diese dürfen Vermieter nur nutzen, wenn alle ihre Mieter zum Vorsteuerabzug befähigt sind.

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