Mehrwertsteuervoranmeldung

Mehrwertsteuervoranmeldung ist ein im Sprachgebrauch häufig genutzter Begriff für die Umsatzsteuervoranmeldung. Eine solche ist in der Regel vierteljährlich, bei hohen Umsätzen und bei neuen Unternehmen jedoch monatlich zu erstellen. Mittels der Umsatzsteuervoranmeldung verteilt sich die Steuerlast eines Unternehmens auf das gesamte Geschäftsjahr, zugleich erhält der Staat einen Zinsvorteil. Die Umsatzsteueranmeldung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen, Ausnahmen bestehen nur bei fehlendem Zugang des Steuerpflichtigen zum Internet. Die bereits im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung gezahlte Mehrwertsteuer wird mit der Umsatzsteuerschuld des gesamten Jahres nach dem Einreichen der Umsatzsteuererklärung verrechnet. In Österreich besteht für das Einreichen der Mehrwertsteuervoranmeldung eine um einen Monat längere Grundfrist als in Deutschland, allerdings stimmt das deutsche Finanzamt einer beantragten Dauerfristverlängerung regelmäßig zu.

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