Meistbegünstigungsklausel

Die Meistbegünstigungsklausel ist ein Begriff aus dem staatlichen Handelsrecht und besagt, dass einem Vertragspartner gewährte Vergünstigungen allen anderen Handelspartnern ebenfalls zu gewährleisten sind. Die entsprechende Klausel kann auch auf den privaten Handel ausgeweitet werden. Im Handelsrecht zwischen Staaten gilt die Meistbegünstigungsklausel nicht konsequent, sondern zum Schutz der Wirtschaft einer Region sind Sondervereinbarungen wie Freihandelszonen oder Integrationsvereinbarungen in nicht übermäßigem Umfang weiterhin erlaubt. Die grundsätzliche Geltung der Meistbegünstigungsklausel verhindert, dass ein Staat den Handel anderer Staaten erschwert, indem er diesen schlechtere Konditionen als anderen Ländern einräumt. Die innerhalb der Europäischen Union (EU) geltenden Regelungen verstoßen nicht gegen die Meistbegünstigungsklausel, da die Gemeinschaft handelsrechtlich als ein einziges Rechtssubjekt auftritt.

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