Der Mietausfallschaden ist der Schaden, den ein Vermieter infolge einer nicht bei ihm eingehenden Miete erleidet. Im engeren Sinn bezieht sich der Mietausfallschaden nur auf Schadensereignisse infolge einer zu Unrecht nicht erfolgten Mietzahlung des Mieters. Im weiteren Sinn tritt ein Mietausfallschaden auch ein, wenn Mieter berechtigte Mietminderungen vornehmen oder wenn die Immobilie zeitweise nicht vermietet ist. Der demographische Wandel bewirkt, dass Mietausfallschäden infolge von Leerständen künftig deutlich häufiger als gegenwärtig vorkommen. Aufgrund des veränderten Einkaufsverhaltens trifft das auch auf Gewerbeimmobilien und bei diesen besonders auf Verkaufsflächen zu. Dem Mietausfallschaden durch zahlungsunfähige Mieter lässt sich durch das Einholen von Bonitätsauskünften weitgehend vorbeugen.