Mietausfallrisiko

Das Mietausfallrisiko im engeren Sinn besteht darin, dass der Mieter absichtlich oder aufgrund eigener wirtschaftlicher Schwierigkeiten den vereinbarten Mietzins nicht rechtzeitig überweist. In einem weiteren Sinn schließt das Mietausfallrisiko verringerte Mieteingänge aufgrund berechtigter Mietkürzungen ein, wenn der Eigentümer Schäden nicht beseitigt. Dieses Risiko kann der Vermieter jedoch ausschalten, indem er die angeforderten Ausbesserungsarbeiten umgehend durchführt. In der weitesten Bedeutung schließt das Mietausfallrisiko zusätzlich das Risiko ein, dass die Mietsache sich vorübergehend nicht vermieten lässt. Bei der Berechnung der Kostenmiete darf nur das Mietrisiko infolge von unberechtigten Zahlungsausfällen berücksichtigt werden. Vor allem bei der Kalkulation der Miete für Ferienwohnungen ist das Ausfallrisiko infolge von Zeiten der Nichtvermietung relevant.

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