Die Mietausfallversicherung leistet Ersatz für ausbleibende Mietzahlungen und schützt den Vermieter somit vor finanziellen Folgen durch nicht zahlende Mieter. Je nach Vertragsgestaltung kann auch eine berechtigte Mietminderung, sofern diese nicht vom Vermieter verursacht wurde, versichert werden. Oftmals wirkt die Gebäudeversicherung als indirekte Mietausfallversicherung, wenn die Wohnung infolge eines Brandes vorübergehend nicht oder nur teilweise nutzbar ist. Einige Versicherer bieten den Einschluss von Zahlungsausfällen durch Leerstände in die Mietausfallversicherung an. Diese gilt entweder pauschal für einen verkürzten Zeitraum oder erfordert eindeutige Belege für das Bemühen des Vermieters um eine Neuvermietung. Die Prämie der Mietausfallversicherung kann mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.