Bei einer Mietbürgschaft verpflichtet sich der Bürge, die ausstehende Miete einschließlich der Nebenkosten zu bezahlen, wenn der eigentliche Mieter zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht in der Lage ist. Eine Mietbürgschaft wird zum Teil bei der Vermietung von Wohnraum an Studierende ohne eigenes Einkommen durch den Vermieter verlangt. Umgangssprachlich wird auch die Hinterlegung der Mietkaution in Form einer Kautionsbürgschaft als Mietbürgschaft bezeichnet. Diese Form der Bürgschaft dient dazu, dass der Vermieter Forderungen aus nicht geleisteten Mietzahlungen oder wegen vom Mieter zu zahlender Reparaturkosten geltend machen kann. Die Mietbürgschaft im eigentlichen Sinn wird auch als Wohnbürgschaft oder Mietgarantie bezeichnet. Mietbürgschaften sind auch im gewerblichen Bereich möglich, wobei sie häufig durch das Mutterunternehmen oder im Rahmen eines Avalkredits durch eine Bank geleistet werden.