Mietbeihilfe

Die Mietbeihilfe ist eine Leistung für Wehrpflichtige, die vor dem Dienstantritt bereits in einer eigenen Mietwohnung gewohnt haben. Sie hat infolge der Aussetzung der Wehrpflicht heute keine praktische Bedeutung. Des Weiteren erhalten Studierende und Auszubildende auf Antrag eine Mietbeihilfe, wenn sie die Kosten der Unterkunft nicht selbst tragen können. Beim BAföG-Bezug ist ein Betrag für die Wohnungskosten bereits in den Grundbetrag eingerechnet. Umgangssprachlich wird auch das Wohngeld als Mietbeihilfe bezeichnet, fachsprachlich handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Sachverhalte, deren Gemeinsamkeit in der teilweisen Übernahme der Wohnungsmiete besteht. In Österreich erhalten Rentenbezieher anders als in Deutschland kein Wohngeld, sondern eine Mietbeihilfe.

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