Mietkautionsgarantie

Als Mietkautionsgarantie werden überwiegend Mietkautionsversicherungen bezeichnet. Diese garantieren dem Vermieter eine Zahlung bis zur Höhe der eigentlich fälligen Mietkaution, wenn der Vermieter nach dem Ende des Mietvertrages berechtigte Ansprüche an seinen ehemaligen Mieter erhebt. Die Mietkautionsversicherung bewirkt einerseits, dass der Mieter die Mietsicherheit nicht vor dem Einzug finanzieren muss. Andererseits handelt es sich bei den an das Versicherungsunternehmen gezahlten Prämien um verlorene Beträge, während eine dem Vermieter ausgehändigte Kaution verzinst und zurückgezahlt werden muss. In einer weiteren Bedeutung kann die Mietkautionsgarantie die Bereitschaft eines Dritten bedeuten, die Mietkaution zu bezahlen. Das trifft vorwiegend auf die Anmietung von Studierendenwohnungen in Verbindung mit einer Garantieerklärung der Eltern zu.

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