Mietkautionskonto

Als Mietkautionskonto im weiteren Sinn lässt sich jedes der Anlage einer Mietkaution dienende Konto bezeichnen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, damit diese im Falle seiner Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Im engeren Sinn bezeichnet das Mietkautionskonto ein Sparkonto, welches der Hinterlegung der Mietkaution dient. Das Sparbuch kann wahlweise vom Vermieter oder vom Mieter aufbewahrt werden, die Rückzahlung des Geldes erfolgt erst, wenn der Wohnungsgeber nach dem Auszug bestätigt, keine Ansprüche aus dem gekündigten Mietverhältnis mehr geltend zu machen. Das Mietkautionskonto wird üblicherweise mit dem niedrigsten Sparzinssatz verzinst, wenige Banken bieten günstigere Konditionen an.

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