Mietleasing

Im Bilanzrecht bezeichnet das Mietleasing einen Leasingvorgang, bei welchem das finanzierte Wirtschaftsgut buchhalterisch im Betrieb des Leasinggebers zu aktivieren und von diesem abzuschreiben ist, während es bei einem Kaufleasing steuerrechtlich als Bestandteil des Vermögens des Leasingnehmers anzusehen ist. Bei privat genutzten Leasingverträgen handelt es sich üblicherweise um ein Mietleasing. Mindestvoraussetzung für die Bewertung eines Leasingvertrages als Mietleasing ist, dass die Rückgabe des geleasten Wirtschaftsgutes am Ende der Vertragslaufzeit vorgesehen ist, während es sich bei einem Kaufleasing faktisch um einen Erwerb des finanzierten Gegenstandes auf Raten handelt. Das bloße Kaufrecht des Leasingnehmers zum Ende der Vertragslaufzeit hebt die Bewertung des Leasingvertrages als Mietleasing nicht auf.

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