Mietminderung

Eine Mietminderung liegt vor, wenn die Mietsache über wesentliche Mängel verfügt oder eine zugesagte Eigenschaft nicht aufweist. Eine Mietminderung gilt in diesen Fällen automatisch verwirkt, so dass der Mieter sie nicht beantragen muss. Zu seinen Pflichten gehören jedoch eine rechtzeitige Mängelanzeige, das Einräumen einer angemessenen Frist zur Mängelbehebung sowie die Begründung für die vorgenommene Kürzung der Mietzahlungen. Das Recht zur Mietminderung entfällt, wenn der Mieter einen Schaden selbst verursacht hat sowie wenn dieser ihm beim Abschluss des Mietvertrages bereits bekannt war. Für die Höhe der Mietminderung existieren beispielhafte Gerichtsurteile. Eine Mietminderung berechtigt den Vermieter nicht zu einer Kündigung des Mietvertrages.

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