Mietpreisbindung

Einer Mietpreisbindung unterliegen in der Regel Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, welche mit öffentlichen Zuschüssen errichtet wurden. Die Mietpreisbindung bedeutet für den Mieter einen wirksamen Schutz vor einer Mieterhöhung, da der Vermieter zu einer solchen nicht berechtigt ist. Im Gegenzug ist der Bezug einer geförderten Wohnung vielfach nur mit einem Wohnberechtigungsschein möglich, hiervon können Kommunen absehen, wenn in ihnen kein aktueller Wohnungsmangel besteht. Die Höhe der zulässigen Miete während der Mietpreisbindung wird auch als Bewilligungsmiete bezeichnet, sie darf die Kostenmiete nicht überschreiten. Neben der gesetzlichen ist eine vertragliche Mietpreisbindung möglich, bei welcher der Vermieter im Mietvertrag für einen festgelegten Zeitraum auf das Recht auf Mieterhöhungen verzichtet.

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