Mietpreiserhöhung

Eine Mietpreiserhöhung erfordert bei Privatwohnungen die Zustimmung des Wohnungsinhabers, welche der Vermieter bei Verweigerung der Erteilung einklagen kann. Für Mietpreiserhöhungen gelten gesetzliche Höchstregelungen. Sie sind außer bei gestiegenen Kosten im Anschluss an Sanierungsmaßnahmen statthaft, sofern diese nicht ausschließlich der Reparatur vorhandener Wohnungsschäden dienen, sondern den Wohnwert erhöhen. Bei Neuvermietungen sind Mietpreiserhöhungen leichter möglich, sie dürfen jedoch nicht zu einer durch den Mietspiegel oder örtliche Vergleichsmieten nicht gedeckten Miethöhe führen. Nicht als Mietpreiserhöhung gilt die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung im Anschluss an eine Nebenkostenabrechnung mit hoher Nachzahlung. In Staffelmietverträgen lassen sich die geplanten Mietpreiserhöhungen für die Laufzeit eines Mietvertrages vorab festlegen.

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