Mietzuschuss

Der Mietzuschuss im engeren Sinn ist die grundlegende Leistung des Wohngeldgesetzes. Dieses unterscheidet zwischen dem Mietzuschuss für Wohnungsmieter und dem Lastenzuschuss für Inhaber selbstgenutzten Wohnraumes. Umgangssprachlich ist für beide Leistungen der Begriff Wohngeld gebräuchlich. In einer vergleichbaren Bedeutung meint der Mietzuschuss einen in das BAföG eingerechneten Zuschuss für die auswärtige Unterbringung von Studierenden. Der Anspruch auf diesen entsteht, wenn der Student während des Studiums nicht im elterlichen Haushalt lebt, während ein vergleichbarer Rechtsanspruch beim Schüler-BAföG sachliche Gründe für das Leben in einer eigenen Wohnung erfordert. In einer weiteren Bedeutung gewähren Unternehmen neuen Mitarbeitern häufig für die ersten Monate nach der Arbeitsaufnahme einen Mietzuschuss.

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