Mindesteinlage

Die Mindesteinlage meint im Genossenschaftsrecht den Betrag, welchen ein Neumitglied mindestens in die Genossenschaft einbringen muss, dieser entspricht häufig einem Genossenschaftsanteil. Bei Wohnungsbaugenossenschaften richtet sich die Mindesteinlage nach der Größe und je nach Satzung unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen der vom Mitglied zu beziehenden Wohnung. Eine gesetzliche oder durch die Satzung vorgegebene Mindesteinlage ist auch für den Eintritt in Kapitalgesellschaften zu leisten. Häufig bezeichnen Banken den Mindestanlagebetrag ebenfalls als Mindesteinlage, diese Bezeichnung für einen bei der Eröffnung eines Sparkontos (oft Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto) mindestens einzuzahlenden Betrag ist missverständlich. Gelegentlich wird auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital einer Kapitalgesellschaft wie beispielsweise einer GmbH oder KG als Mindesteinlage bezeichnet, tatsächlich handelt es sich dabei um die mindestens zu erreichende Summe aller Einlagen.

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