Der Mindestbietungssatz ist ein Begriff aus der Refinanzierung der Banken über die Europäische Zentralbank. Dabei gibt der Mindestbietungssatz an, welchen Zinssatz die einzelnen Geschäftsbanken mindestens bieten müssen, wenn sie im Rahmen des Zinstenderverfahrens Zentralbankgelder aufnehmen wollen. Die EZB passt den Mindestbietungssatz regelmäßig an, wodurch sich die aktuellen Grundlagen ihrer Geldpolitik erkennen lassen. Der Mindestbietungssatz wird auch als akzeptierter marginaler Mindestsatz bezeichnet. Da die Menge an Zentralbankgeld begrenzt ist, besteht bei einem Gebot in Höhe des Mindestbietungssatzes keine Sicherheit, die beantragte Geldmenge tatsächlich zu erhalten. Sofern Banken Gebote unterhalb des Mindestbietungssatzes abgeben, bleiben diese bei der Zentralbankgeldverteilung unberücksichtigt.