Die Mindestansparung ist ein Begriff aus dem Bausparkassenwesen und bezeichnet den Anteil der Bausparsumme, welchen der Bausparer bei der Zuteilung des Bauspardarlehens mindestens angespart haben muss. Zusätzlich zur Mindestansparsumme muss die vereinbarte Mindestspardauer erfüllt sein. Die Mindestansparung beläuft sich je nach Bausparvertrag auf vierzig oder fünfzig Prozent der Bausparsumme. Das Erfüllen der Anforderungen aus Mindestansparung und Mindestspardauer garantiert aber noch keine Zuteilung, zusätzlich muss die konkret erforderliche Bewertungszahl erreicht werden, welche sich nach den zur Verfügung stehenden und den beantragten Darlehen richtet. Die während der Ansparphase erhaltenen Guthabenzinsen werden üblicherweise dem Mindestsparbetrag zugerechnet.