Mindestpreis

Als Marktregulierungsmittel bezeichnet der Mindestpreis den Preis einer Ware, welchen Anbieter nicht unterschreiten dürfen. Bei einer Betrachtung der Arbeitskraft als Ware ist der Mindestlohn dem Mindestpreis für die Arbeitsleistung vergleichbar. Ein Mindestpreis soll einen ruinösen Wettbewerb unter den Anbietern verhindert, in der deutschen Wirtschaft ist er aber nicht vorgesehen. Bei einem Übernahmeangebot börsennotierter Firmen ist ein angemessener Mindestpreis erforderlich. Eine dritte Bedeutung hat der Mindestpreis bei Auktionen, wo er das Mindestgebot bezeichnet; Gebote unterhalb des Mindestpreises sind dann ungültig. Außer bei stationären Auktionen sind Mindestpreise auch bei Auktionen beispielsweise über das Internet üblich.

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