Mindestrente

Eine Mindestrente existiert in Deutschland nicht, allerdings werden geringfügige Renten durch die Grundsicherung im Alter beziehungsweise die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit aufgestockt. Diese entspricht weitgehend der Hilfe zum Lebensunterhalt, allerdings werden Einkommen einer nichtehelichen Bedarfsgemeinschaft nicht und Einnahmen des Ehepartners nur bedingt angerechnet. Ein wesentlicher Unterschied zu einer echten Mindestrente besteht bei der Grundsicherung jedoch darin, dass Einkommen und Vermögen angerechnet wird. Zudem ist der Vermögensfreibetrag der Grundsicherung gegenüber dem bei der Hilfe zum Lebensunterhalt geltenden Betrag deutlich reduziert. Die Finanzierung der Grundsicherung erfolgt durch Städte und Gemeinden. Sozialdemokratische und sozialistische Politiker fordern zu einem großen Teil die Einführung einer echten gesetzlichen Mindestrente, bei welcher jede geringere Rente auf die vorgegebene Mindesthöhe erhöht wird.

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