Der Mindestwert ist ein Begriff aus dem Wertpapierrecht und bezeichnet den bei einem Übernahmeangebot einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft anzubietenden Mindestpreis. Dieser Mindestwert muss mindestens dem Durchschnitt des Börsenkurses der entsprechenden Aktie während der letzten drei Monate entsprechen. Er erhöht sich jedoch, wenn der potentielle Käufer während der letzten sechs Monate bereits Aktien der entsprechenden Gesellschaft zu einem höheren Preis erworben hat; in diesem Fall gilt der gezahlten Preis als Mindestwert. In der Realität ist ein Übernahmeangebot zum Mindestpreis zumeist nicht erfolgreich, da die bisherigen Halter der Anteile in diesem Fall keinen Anreiz zum Verkauf erhalten.