Der Minijob stellt eine Besonderheit im deutschen Arbeitsrecht dar. Die Einkünfte aus einem Minijob werden üblicherweise pauschal durch den Arbeitgeber versteuert, alternativ ist die Einbeziehung in die übliche Einkommensteuer wählbar. Anstelle der üblichen Sozialabgaben entrichtet der Beschäftigungsgeber pauschale Abgaben, die keine Leistungsansprüche bedingen. In der Rentenversicherung entstehen solche durch einen Eigenbeitrag des Beschäftigten, der sich jedoch gegen die Entrichtung dieser Beiträge entscheiden kann. Offiziell werden Minijobs als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Die Grenze für das monatliche Arbeitsentgelt beläuft sich derzeit (2016) auf 450 Euro. Ein Minijob kann als einziges Beschäftigungsverhältnis oder zusätzlich zur Haupttätigkeit ausgeübt werden. Minijobs unterliegen den Bestimmungen zum Mindestlohn.