Mini-GmbH

Mini-GmbH ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie existiert seit 2008 und soll die Existenzgründung erleichtern, indem sie die Gründung einer mit der GmbH vergleichbaren Unternehmensform mit weniger als 25 000 Euro Stammkapital ermöglicht. Die wie eine GmbH als juristische Person geltende Mini-GmbH muss mindestens fünfundzwanzig Prozent ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis diese zusammen mit der Ersteinlage die Höhe von mindestens 25 000 Euro erreicht hat. Eine Umwandlung der Mini-GmbH in eine reguläre GmbH ist in diesem Fall möglich, aber nicht vorgeschrieben. Eine Mini-GmbH benötigt grundsätzlich keinen Aufsichtsrat, kann einen solchen jedoch in ihrer Satzung vorsehen.

^