Als Mischkredit werden unterschiedliche aus zwei Bestandteilen bestehende zusammenhängende Kredite bezeichnet. Zusätzlich verwenden Verbraucher den Begriff Mischkredit gelegentlich anstelle der Bezeichnung Mischfinanzierung und sprechen von einer solchen, wenn sich ihre Baufinanzierung aus einem Bauspardarlehen und einem weiteren Baudarlehen zusammensetzt. Das Kreditwesengesetz bezeichnet als Mischkredit ein Darlehen, welches sich aus einem persönlichen Kredit und einem Unternehmenskredit zusammensetzt. In der Wirtschaftspolitik bezeichnet der Mischkredit eine Kombination aus einem vergünstigten Darlehen und einer nicht zurückzuzahlenden Leistung im Rahmen der Entwicklungshilfe beziehungsweise ein Darlehen, welches neben der Entwicklungshilfe der Finanzierung einer nicht förderungsfähigen Handelsmaßnahme dient.