Mitunternehmer

Mitunternehmer sind Personen, die in einer Personengesellschaft einen Teil des unternehmerischen Risikos trägt. Die Mitunternehmerschaft setzt sich aus mehreren Mitunternehmen zusammen und kann sowohl im gewerblichen Bereich als auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei freiberuflichen Tätigkeiten zur Anwendung kommen. In steuerlicher Hinsicht wird der Gewinn für die gesamte Mitunternehmerschaft ermittelt und gleichmäßig auf die einzelnen an dieser beteiligte Personen verteilt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Aufteilung der Anteile und damit der Gewinne vorsieht. Für Geschäfte eines Mitunternehmers mit der Mitunternehmerschaft gelten hinsichtlich der Einkommensteuerberechnung besondere Bedingungen. Die Mitunternehmerschaft findet häufig bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen Anwendung. Umgangssprachlich wird der Begriff des Mitunternehmers auch auf Anteilseigner von Kapitalgesellschaften bezogen.

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