Mitunternehmeranteil

Der Mitunternehmeranteil bezeichnet den Umfang der Beteiligung der einzelnen Mitunternehmer in einer Mitunternehmerschaft. Üblicherweise verfügt jedes Mitglied der Gemeinschaft über denselben Anteil und infolgedessen auch über dasselbe Anrecht auf die Gewinnbeteiligung. Der Gesellschaftsvertrag kann eine von dieser Grundregelung abweichende Aufteilung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft vorsehen. Umgangssprachlich werden auch Anteilsscheine an Kapitalgesellschaften als Mitunternehmeranteil bezeichnet, obgleich diese nicht zwingend mit vollwertigen Beteiligungsrechten an den unternehmerischen Entscheidungen des Betriebes verbunden sind. In einer klassischen Mitunternehmerschaft trägt hingegen jeder Mitunternehmer grundsätzlich Mitverantwortung für alle betrieblichen Entscheidungen, auch wenn die Delegation der Entscheidungsgewalt an einzelne Mitglieder weitgehend üblich ist.

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