Nachbesserung

Erwirbt ein Käufer eine Ware, die mit Mängeln behaftet ist obwohl ihm laut Kaufvertrag ein Produkt ohne Mängel und in einwandfreiem Zustand zusteht, hat er hier verschiedene Rechte. Festgelegt sind die Einzelheiten hierzu im BGB. So kann der Käufer den Verkäufer zu einer Nachbesserung auffordern. Zusätzlich hat er jedoch auch das Recht, vollständig vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten oder eine Reduzierung des Kaufpreises vorzunehmen. Auch besteht die Möglichkeit, gegebenenfalls Schadensersatz einzufordern oder einen Ersatz für Aufwendungen, die vergeblich waren, zu verlangen. Wird die Beschaffenheit eines Produkts nicht im Kaufvertrag oder im Vorfeld genau festgelegt, gilt ein Kaufgegenstand als ohne Sachmängel, wenn er für die Verwendung eingesetzt werden kann, die vertraglich vorausgesetzt wird.

^