Nachbesserungsrecht

Das Nachbesserungsrecht ist ein Begriff aus dem Handelsrecht und besagt, dass dem Verkäufer oder Hersteller einer Ware zunächst die Möglichkeit zur Fehlerbehebung eingeräumt werden muss, ehe der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Das Nachbesserungsrecht gilt immer dann, wenn keine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wurde; bei einem Verkauf an Privatpersonen können entsprechende Absprachen nur zugunsten des Kunden vorgenommen werden. Die Garantiezeit stellt faktisch ebenfalls eine Form des Nachbesserungsrechtes dar, da es sich bei Garantiereparaturen um die Nachbesserung von verzögert aufgetretenen Produktmängeln handelt. Sehr häufig kommt das Nachbesserungsrecht im Privatkundengeschäft beim Verkauf hochwertiger Güter wie Fahrzeugen und Immobilien zur Anwendung, während Waren mit einem geringen Wert in der Regel vom Händler zurückgenommen werden.

^