Nachrangdarlehen

Bei der Unternehmensfinanzierung bezeichnet das Nachrangdarlehen einen Kredit, dessen Rückerstattung im Insolvenzfall erst erfolgen darf, wenn alle anderen Kredite, bedient wurden. Die englischen Fachbegriffe für das Nachrangdarlehen lauten Junior Debt, Subordinated Debt und Mezzanine Debt. Nachrangdarlehen werden häufig durch die Gesellschafter eines Unternehmens diesem gewährt und gehören somit zum Mezzanine-Kapital. Das Nachrangdarlehen oder nachrangige Darlehen bei der Immobilienfinanzierung bezeichnet ein im Grundbuch nicht an erster Stelle eingetragenes Darlehen, dessen Bedienung im Falle einer Grundstücksverwertung durch einen Schuldner erst nach der Befriedigung des Vorrangdarlehens erfolgt. Der Grundbuchrang wird durch Rangvorbehalte oder bei deren Fehlen durch die Reihenfolge der Eintragungen gebildet.

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