Der Begriff Nachlass meint das gesamte Besitztum eines verstorbenen Menschen einschließlich eventueller Schulden.Gelegentlich bezeichnet die Umgangssprache mit Nachlass konkret schriftliche Dokumente, welcher der Verblichene hinterlassen hatte, und nicht das gesamte Erbmaterial; so umfasst der Nachlass eines Schriftsteller in der gängigen Sprache dessen Werk sowie einige dieses ergänzende Materialien wie Briefe. Des Weiteren kann vom Nachlass eines Unternehmens oder eines Vereins gesprochen werden, wenn die entsprechende juristische Person gelöscht oder aufgelöst wurde. Einen Nachlasspfleger setzt das Gericht ein, wenn die Erben des verstorbenen Menschen (vorläufig) nicht bekannt sind. In der Rechtswissenschaft gilt der Nachlass als Rechtsobjekt und nicht als Rechtssubjekt.