Nachrevision

Eine Nachrevision erfolgt nach einer Hauptrevision. Dies nach einem individuell festgelegten zeitlichen Abstand, der in den meisten Fällen mehrere Monate beträgt. Bei der Nachrevision wird überprüft, ob Mängel, die bei der Hauptrevision festgestellt wurden, behoben oder erforderliche Änderungen zur Steigerung des Erfolgs vorgenommen wurden. Der Begriff Revision wird in unterschiedlichem Kontext verwendet. So handelt es sich bei Unternehmen dabei um eine Prüfung. Diese kann unternehmensintern vorgenommen werden. Unternehmensexterne Prüfungen gehören beispielsweise zum Aufgabenbereich von Wirtschaftsprüfern. Auch im juristischen Bereich wird die Bezeichnung Revision verwendet. Damit ist gemeint, dass Rechtsmittel gegen ein von einem Gericht gefälltes Urteil eingelegt werden können. Dabei muss eine Revision innerhalb kürzester Zeit nach dem Urteil erfolgen.

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