Nachschuss

Der Nachschuss bezeichnet einen zusätzlich zum bereits eingezahlten Kapital zu leistenden Geldbetrag bei einer GmbH im Falle einer Erhöhung des Stammkapitals sowie bei einer Genossenschaft im Falle einer Insolvenz. Private Kapitalgesellschaften können in ihrer Satzung ebenfalls eine Nachschusspflicht festlegen, welche üblicherweise bei Verlusten während eines Geschäftsjahres zur Geltung kommt. Bei Genossenschaften ist eine Begrenzung der Nachschusspflicht auf den Betrag der bereits vorhandenen Anteile im Genossenschaftsvertrag üblich. Des Weiteren kann ein Nachschuss verlangt werden, wenn bei einer Bank als Kreditsicherheit oder als Sicherheit in einem Warentermingeschäft Wertpapiere hinterlegt wurden und diese deutlich an Wert verloren haben.

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