Nachtzuschläge

Nachtzuschläge im Arbeitsrecht beruhen auf einer gesetzlichen Verpflichtung, für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Sie sind ebenso wie Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von Steuern und Sozialabgaben befreit, sofern sie sich in einem vernünftigen Verhältnis zum eigentlichen Arbeitsentgelt bewegen. Anstelle finanzieller Nachtzuschläge kann ein Freizeitausgleich treten. Üblicherweise enthalten die Vereinbarungen im Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen als die gesetzlichen Mindestregeln hinsichtlich der Nachtzuschläge. Im öffentlichen Personennahverkehr sind für die Nutzung von Nachtbussen beziehungsweise regulären Bussen ab 00.00 Uhr in einigen Tarifverbünden Nachtzuschläge zu bezahlen. Des Weiteren enthält die Handwerkerrechnung Nachtzuschläge, wenn unaufschiebbare Arbeiten während der Nachtstunden durchgeführt wurden.

^