Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie umfasst grundsätzlich die verbindliche Zusage eines Versicherungsunternehmens, die Versicherungssumme auf Wunsch des Versicherungsunternehmers zu erhöhen. Derartige Garantien existieren sowohl bei Lebensversicherungen als auch bei Sachversicherungen. Bei Lebensversicherungen sowie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und vergleichbaren Versicherungszweigen erfolgt die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Sonderform der Nachversicherungsgarantie bezieht sich speziell auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert den Fortbestand des Versicherungsvertrages im Falle eines späteren Berufswechsels zu. Eine besondere Gestaltung der Nachversicherungsgarantie besteht in der privaten Krankenversicherung, die zur Aufnahme von nach Vertragsbeginn geborenen Kindern eines Mitgliedes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Berechnung eines Risikozuschlages verpflichtet ist.

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