Die Nachversicherungspflicht bezeichnet die Verpflichtung einer Versicherungsgesellschaft, eine Nachversicherung durchzuführen. Sie kann auf einer gesetzlichen Bestimmung ebenso wie aus einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag beruhen. Sie bezieht sich häufig auf das Recht zu einer Höherversicherung, in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Umschreibung des Versicherungsschutzes nach einem Berufswechsel. Eine spezielle Nachversicherungspflicht besteht für private Krankenversicherer. Diese müssen neugeborene Kinder auf Wunsch eines bei ihnen versicherten Elternteils aufnehmen und dürfen für diese weder eine Gesundheitsprüfung verlangen noch einen Risikozuschlag erheben. Bei Adoptivkindern gilt die Nachversicherungspflicht ebenfalls, allerdings ist die Berechnung eines gedeckelten Risikozuschlages bei bestehenden schweren Erkrankungen erlaubt.