Nachweismakelei

Die Nachweismakelei vermittelt Finanzprodukte zwischen Anlegern und Verkäufern. Sie empfiehlt ihren Klienten die Anlage in konkreten Wertpapieren, bei vom Nachweismakler benannten Instituten oder Vermögensberatern. Die Nachweismakelei war früher eine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung, inzwischen hat der Gesetzgeber die Erlaubnispflicht für eine Tätigkeit als Nachweismakler jedoch aufgehoben. Dennoch gehört die Nachweismakelei weiterhin dem Bereich der Anlagevermittlung an, für welche eine umfangreiche Sachkunde erforderlich ist. Nachweismakler haften wie andere Anlagevermittler für eine nachweisbare Falschberatung und erstellen ein Beratungsprotokoll, wenn sie für einen Klienten tätig werden.

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