Nachzugsaktien sind mit einem mehrfachen Stimmrecht ausgezeichnet, zum Ausgleich erhalten sie aber eine nur nachrangige Dividende. Eine Dividendenzahlung an die Inhaber von Nachzugsaktien wird erst nach Zahlung der entsprechenden Anteile auf alle Vorzugsaktien und Stammaktien geleistet. Der englische Fachbegriff für die Nachzugsaktie lautet deferred share. Da Mehrfachstimmrechte im deutschen Aktienrecht nur mit wenigen Ausnahmen und einer Sondergenehmigung zulässig sind, werden Nachzugsaktien so gut wie nicht ausgegeben. Mögliche Ausnahmen sind Aktiengesellschaften im Versorgungsbereich, bei welchen die mit einem Mehrfachstimmrecht ausgestatteten Nachzugsaktien von Gemeinden und Landkreisen gehalten werden. Bei effektiven Stücken erfolgt die Kennzeichnung einer Nachzugsaktie durch den Aufdruck der Buchstabenkombination Lit. B.