Eine Namensaktie unterscheidet sich von der Inhaberaktie dadurch, dass der Besitzer in das Aktienregister der sie ausgebenden Aktiengesellschaft namentlich eingetragen wird. Vinkulierte Namensaktien sind eine Sonderform der Namensaktie, bei ihnen ist die Übertragung einer Aktien an einen Erwerber nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich, wodurch unerwünschte Aktionäre vom Aktienbezug wirksam ausgeschlossen werden können. Bei nicht vinkulierten Namensaktien ist die Übertragung auf einen neuen Inhaber recht einfach, der entsprechende Erwerb muss mit den Daten des Verkäufers und des Käufers an die Gesellschaft gemeldet werden. Diese Meldung führen Geldinstitute im Rahmen des Brokerings durch, wofür sie zusätzliche Gebühren berechnen. Von den dreißig im DAX geführten Aktien sind zwölf Namensaktien.