Namensanleihe

Eine Namensanleihe gehört zur Gruppe der festverzinslichen Wertpapiere. Auf dieser Anleihe sind der Name, die Anschrift und der Wohnort des Käufers aufgeführt. Eine Namensanleihe kann nur per Indossament auf andere übertragen werden. Ein Indossament oder auch Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Wertpapier. So können die Rechte und das Eigentum ganz oder teilweise vom früheren Inhaber, dem Indossant, auf den neuen Inhaber, den Indossatar, übertragen werden. Zu diesen Rechten zählen zum Beispiel Kuponzahlungen oder die spätere Rückzahlung der Anleihe. Bei Inhaberpapieren ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk nicht erforderlich. Diese können durch Einigung und Übergabe formlos übertragen werden.

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