Namenspapier

Namenspapiere, auch Rektapapiere genannt, sind Wertpapiere mit dem Namen des Berechtigten. Eine Alternative ist das Namenspapier mit Inhaberklausel. Häufig wird in diesem Fall auch der Begriff Legitimationspapier verwendet. Dies ist eine Urkunde über eine Schuld, von der sich der Schuldner durch Leistung befreien kann. Dabei ist der Schuldner berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers nachzuprüfen. Ein Legitimationspapier gilt nicht als Wertpapier, sondern als Ausweis. Beispiele für Legitimationspapiere sind Gepäck- oder Garderobenscheine. Bei qualifizierten Legitimationspapieren hat der Schuldner das Recht, die Leistung zu verweigern falls ihm das Wertpapier nicht vorgelegt wird. Sparbücher und Schecks fallen in diese Kategorie.

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