Namensschuldverschreibung

Die Namensschuldverschreibung lautet auf den Namen eines konkreten Gläubigers, ihre Übertragung auf eine andere Person ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die bei klassischen Schuldverschreibungen übliche Form ist die Inhaberschuldverschreibung, die verkehrsfähig ist und an der Börse gehandelt werden kann. Die üblichen Verkehrsformen von Namensschuldverschreibungen sind die Namenspfandbriefe, die Namens-Landesbodenbriefe und die Namenskommunalobligationen. Aufgrund der fehlenden Verkehrsfähigkeit wird die Namensschuldverschreibung vorwiegend von institutionellen Anlegern genutzt. Sie sind nicht in der Bilanz nicht als Wertpapiere, sondern als Forderungen auszuweisen. Eine besondere Form der Namensschuldverschreibung, die sich auch an private Anleger richtet, ist der Sparbrief, der auch über kleinere Beträge erhältlich ist.

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