Namenssparbuch

Bei einer Verfügungsberechtigung wird zwischen zwei Sparbüchern unterschieden: zwischen Namens- und Überbringersparbüchern. Bei einem Namenssparbuch wird die Sparurkunde auf einen bestimmten Namen ausgestellt, den Eigentümer. Es können auch mehrere Namen eingetragen werden. Nur die namentlich genannte Person bzw. die Personen dürfen darüber unter Vorlage eines Ausweises verfügen. So ist Missbrauch fast ausgeschlossen. Im Fall einer Abhebung ist eine Unterschrift notwendig, die mit der vorliegenden Unterschriftsprobe verglichen wird. Kunden nutzen häufig Namenssparbücher, wenn sie über eine größere angelegte Summe verfügen. Beim Überbringersparbuch ist die Urkunde auf keinen bestimmten Namen ausgestellt. Für eine Abhebung muss nur die Urkunde vorgezeigt werden. Diese Form des Sparbuchs ist zwar unkomplizierter, aber auch risikoreicher.

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